Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Sozialhilfe
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 2. Alt. SGB XII; § 41 Abs. 1 SGB XII; § 41 Abs. 2 SGB XII; AEUV Art. 45 Abs. 1; (2004) ; § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU; (2004) ; § 4a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) FreizügG/EU
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Keine Änderung des arbeitsrechtlichen Status bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Keine Änderung des arbeitsrechtlichen Status bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ...
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB-XII -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Begriff des Arbeitnehmers; Bezug einer ausländischen Altersrente
- rechtsportal.de
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 17.11.2016 - S 44 SO 4024/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16
Auf die Frage, ob der Bezug der rumänischen Altersrente nach § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II einen Leistungsausschluss nach dem SGB II bedingt, kommt es deshalb nicht an (zur Vergleichbarkeit mit einer deutschen Altersrente s. BSG…, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 105/11 R - juris Rn. 24 f.), ebenso wenig darauf, ob der Antragsteller (seine fehlende Freizügigkeit unterstellt) in analoger Anwendung von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 SGB II a.F. von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen wäre (hierzu und dem "Erst-Recht-Schluss" BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 19 ff.).Die Erweiterung auf alle nicht in Deutschland materiell aufenthaltsberechtigte Personen zeichnet damit den "Erst-Recht-Schluss" des BSG (Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 19 ff.) nach.
- BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 105/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16
Auf die Frage, ob der Bezug der rumänischen Altersrente nach § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II einen Leistungsausschluss nach dem SGB II bedingt, kommt es deshalb nicht an (zur Vergleichbarkeit mit einer deutschen Altersrente s. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 105/11 R - juris Rn. 24 f.), ebenso wenig darauf, ob der Antragsteller (seine fehlende Freizügigkeit unterstellt) in analoger Anwendung von § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 SGB II a.F. von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen wäre (hierzu und dem "Erst-Recht-Schluss" BSG…, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 19 ff.).Dem steht nicht entgegen, dass das BSG (Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 105/11 R - juris Rn. 23) den Bezug von Altersrenten vor Erreichen des Regelrentenalters als typisierend für die Annahme angesehen hat, diese Personen seien endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden.
- EuGH, 12.10.2010 - C-499/08
Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16
Indirekt hat sich zu dieser Frage der EuGH geäußert und es im Urteil vom 12. Oktober 2010 (- C-499/08 - Rechtssache Andersen, juris Rn. 45) als eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 angesehen, wenn Arbeitnehmern, die bereits eine Altersrente beziehen können, die weitere Ausübung ihres Rechts zu arbeiten erschwert wird.AVV FreizügG/EU der Bezug einer Rente wegen Alters gemeint sein, würde offensichtlich eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 vorliegen, weil dann Arbeitnehmern, die bereits eine Altersrente beziehen können, die weitere Ausübung ihres Rechts zu arbeiten erschwert würde (s. EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2010 - C-499/08 - Rechtssache Andersen, juris Rn. 45),.
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16
Der Antragsteller, dessen Einkünfte ohne die streitigen ergänzenden Grundsicherungsleistungen unterhalb des Existenzminimums liegen, hat unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG, wonach das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, als Menschenrecht gleichermaßen zusteht (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris Rn. 63), den für den Erlass der begehrten Regelungsanordnung erforderlichen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht. - EuGH, 04.02.2010 - C-14/09
Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16
Bei Eintritt einer dauernden Erwerbsunfähigkeit (gemeint wohl: dauerhafte volle Erwerbsminderung) ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis und damit die Arbeitnehmereigenschaft jedenfalls aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht sofort beendet, nach Unionsrecht zumindest fraglich (vgl. nur den Hinweis des EuGH im Urteil vom 4. Februar 2010, Rs. C-14/09 - Genc, juris zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), bedarf hier jedoch keiner näheren Erörterung. - EuGH, 06.11.2003 - C-413/01
Ninni-Orasche
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16
Dies ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (EuGH, Urteile vom 6. November 2003 Ninni-Orasche, C-413/01 und vom 21. Februar 2013, C-46/12; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 249/16 B ER - Juris Rn. 30). - LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 249/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16
Dies ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (EuGH, Urteile vom 6. November 2003 Ninni-Orasche, C-413/01 und vom 21. Februar 2013, C-46/12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 249/16 B ER - Juris Rn. 30). - BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16
Der Ausschlusstatbestand greift nur, wenn sich das Aufenthaltsrecht ausschließlich auf den Grund "zur Arbeitsuche" stützt (…so bereits Senatsbeschluss vom 14. Januar 2008 - L 8 SO 88/07 ER - juris Rn. 34; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris Rn. 23). - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 8 SO 88/07
Vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II; Erwerbsfähigkeit eines Ausländers …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16
Der Ausschlusstatbestand greift nur, wenn sich das Aufenthaltsrecht ausschließlich auf den Grund "zur Arbeitsuche" stützt (so bereits Senatsbeschluss vom 14. Januar 2008 - L 8 SO 88/07 ER - juris Rn. 34; vgl. auch BSG…, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris Rn. 23). - LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2016 - L 11 AS 567/16
Anspruch auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche; Anspruch auf …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 8 SO 375/16
Wegen der fraglichen Arbeitsverhältnisse verweist er auf einen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen - L 11 AS 567/16 B ER -.